1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für sämtliche Vertragsabschlüsse mit SALUS, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Sie umfassen sämtliche Leistungen von SALUS, das sind insbesondere alle Vermittlungsdienstleistungen, Beratungen und sonstigen Leistungen sowie damit üblicher Weise einhergehende Geschäfte und beziehen sich überdies auf sämtliche von SALUS betreuten Versicherungsverhältnisse.
1.2 Abweichende oder widersprechende Regelungswünsche des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von SALUS anerkannt wurden. Das gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die AGB nicht neuerlich ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel die AGB von SALUS vollumfänglich gelten, auch wenn einzelne Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben sollten.
1.4 Der Kunde bestätigt, dass die AGB in allen Punkten im Einzelnen erörtert und gegenseitig abgesprochen wurden, er daher mit ihrem Inhalt vertraut ist und zustimmt, dass sie dem mit SALUS geschlossenen Vertrag im vollen Umfang zugrunde gelegt werden.
1.5 Diese AGB sind online auf www.salus-insurance.at abrufbar, der Kunde hat daher die Möglichkeit, sich vor einem Vertragsabschluss über den jeweils aktuellen Inhalt dieser AGB zu informieren.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die von SALUS angebotenen Leistungen umfassen die im Einzelfall vereinbarte Vermittlungs- und Beratungsleistung sowie allenfalls vereinbarte sonstige Leistungen.
2.2 Die von SALUS angebotenen Leistungen können sich auf sämtliche privaten und betrieblichen Versicherungsbereiche in allen Vertrags- und Schadensbereichen sämtlicher Versicherungszweige ausschließlich der gesetzlichen Sozialversicherung beziehen. Details des Ermächtigungsumfanges sind in einer vom Kunden gesondert schriftlich zu legenden Vollmacht zu definieren.
2.3 Andere als die unter Pkt 2.1 erwähnten Produkte sowie allfällige Nebenleistungen (wie insbesondere Ab-, An- und Ummeldungen von KFZ, Bestellung von Wunschkennzeichen, Betreuung des Versicherungswesens des Kunden, Prüfung bestehender Versicherungspolizzen, etc.) werden nur im ausdrücklich schriftlich vereinbarten Ausnahmefall seitens SALUS angeboten und sind gesondert kostenpflichtig.
2.4 SALUS ist zum Inkasso (Prämien, Versicherungsleistungen, Fremdgelder, etc.) berechtigt.
2.5 Die Tätigkeit von SALUS beschränkt sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird, auf den österreichischen Markt und auf dort niedergelassene in- und ausländische Versicherer.
2.6 SALUS ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung dritter Personen zu bedienen.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Vertragsabschlüsse können insbesondere direkt bei SALUS, beim Kunden, in Geschäftslokalen, auf Messen oder im Internet erfolgen. Alle von SALUS erfolgenden Angebote stellen eine unverbindliche Einladung zum Vertragsabschluss mit SALUS dar. Sie sind freibleibend und können ohne vorhergehende Benachrichtigung des Kunden jederzeit geändert werden.
3.2 Mit der Beauftragung anerkennt der Kunde diese AGB und gibt damit seinerseits ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss mit SALUS ab. 2
3.3 Im Internet erfolgt die Beauftragung durch Absenden des ausgefüllten Auftragsformulars unter Annahme dieser AGB und Auswahl der Schaltfläche „verbindliche Beauftragung“.
3.4 SALUS wird die Beauftragung auf Durchführbarkeit prüfen und nach eigenem Ermessen allenfalls eine Bonitätsprüfung des Kunden vornehmen.
3.5 Bei Internetbeauftragungen wird in der Folge per Mail eine Auftragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet.
3.6 Abweichungen vom Angebot bedürfen der Schriftform. SALUS ist für 2 Wochen ab Bestellung an ihr Angebot gebunden.
3.7 Vertragspartner von SALUS ist jene Person, von der SALUS beauftragt wird, es sei denn, diese Person legt offen, dass sie im Namen und Auftrag eines Dritten handelt und gleichzeitig mit der Beauftragung die Kontaktdaten des Dritten samt Rechnungsanschrift bekannt gibt. Kann die beauftragende Person ein behauptetes Vollmachtsverhältnis nicht nachweisen, so haftet sie für sämtliche Ansprüche von SALUS im Zusammenhang mit der vollmachtlos erfolgten Beauftragung.
3.8 Der Vertrag kommt mit der Abgabe der Auftragsbestätigung durch SALUS an den Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (auch per Telefon) erfolgen, sofern keine Abweichung vom Angebot gewünscht wird. Sollte der Kunde eine Abweichung vom Angebot wünschen, so bedarf diese Abweichung der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch SALUS.
3.9 Die auf der Website, in Werbemedien oder ähnlichen Veröffentlichungen von SALUS enthaltenen Informationen stellen keine Angebote dar und enthalten keine im Sinne des § 922 Abs 2 ABGB leistungsbestimmenden Merkmale, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Angebotsunterlagen dürfen Dritten vom Kunden nicht zugänglich gemacht werden.
3.10 Ist die beauftragte Leistung nicht erbringbar oder kann nicht rechtzeitig oder vollständig innerhalb angemessener Frist erbracht werden, so wird SALUS den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren.
3.11 Der Kunde verpflichtet sich, SALUS seine UID-Nummer bekannt zu geben. Sollte eine Bekanntgabe nicht erfolgen, so hat der Kunde für darauf basierende Nachteile und Schäden einzustehen und hält SALUS diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.
3.12 Die von SALUS angebotenen Konditionen basieren auf den SALUS vom Kunden bekannt gegebenen Einsatzbedingungen sowie allen sonstigen die Vertragsleistungen von SALUS betreffenden Angaben des Kunden.
3.13 Die von SALUS typischer Weise erbrachten Leistungen basieren auf der Bedarfsmeldung des Kunden. Aufgrund dieser Bedarfsmeldung erfragt SALUS die Risikodaten und lässt Angebote von Versicherungsunternehmen berechnen. In der Folge wird dem Kunden eine Übersicht der Bestangebote in Bezug auf Prämie und Deckung übermittelt. Der Kunde kann sich darauf basierend für ein Angebot eines Versicherungsunternehmens entscheiden, woraufhin SALUS das gemeldete Risiko in Deckung gibt und die Polizzierung beim entsprechenden Versicherungsunternehmen beauftragt. Das Versicherungsunternehmen wird die Polizze in der Folge zur Überprüfung an SALUS zur Verfügung stellen. Sollte die Polizze nicht dem gemeldeten Bedarf entsprechen, wird SALUS dies dem Versicherungsunternehmen bekannt geben und einen Mahnstopp veranlassen, sofern das möglich ist. Andernfalls wird der Kunde informiert und erhält die allenfalls unzutreffende Polizze mit einem entsprechenden Zusatzvermerk.
3.14 Die ab Auftragsbestätigung (Pkte 3.5 und 3.8) erfolgende Tätigkeit von SALUS ist im Zweifelsfall, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, entgeltlich und – sofern SALUS vom Versicherungsunternehmen keine Provision erhalten sollte – grundsätzlich unabhängig davon, ob der Kunde das Angebot eines Versicherungsunternehmers annimmt oder nicht.
3.15 Prämienrechnungen über abgeschlossene Polizzen werden ausschließlich vom Versicherungsunternehmen direkt an den Kunden ausgestellt. Das Gleiche gilt für Mahnungen, Fristbestimmungen und Kündigungen (§ 39 VersVG) sowie für die Vorschreibung von Folgeprämien.
3.16 Der Vertrag mit dem Kunden ist unbefristet. Beiden Vertragsparteien steht das Recht zu, den Vertrag nach Ablauf eines Jahres ab seinem Zustandekommen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende (31.12.) aufzukündigen. Das bedeutet, dass der Vertrag regulär frühestens zum zweitfolgenden Jahresende (31.12.) aufgelöst werden kann.
4. Internetabwicklung
4.1 Dem Kunden steht gegebenen Falles die Möglichkeit einer Online-Vertragsabwicklung offen.
4.2 Bei Internetbeauftragung ist vorbehaltlich technischer Änderungen grundsätzlich folgender Ablauf vorgesehen: Der Kunde besucht die Website www.salus-insurance.at und wählt die von ihm gewünschten Leistungen aus, die er in der Folge dem Warenkorb hinzufügt. Über Auswahl der Schaltfläche „verbindliche Beauftragung“ wird der Vorgang abgeschlossen und in der Folge per Mail von SALUS bestätigt. Abhängig von der Verfügbarkeit der beauftragten Leistung und ihrer Durchführbarkeit wird SALUS dem Kunden in weiterer Folge eine Auftragsbestätigung per E-Mail übermitteln. Mit Abgabe dieser Auftragsbestätigung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande (Pkt 3.8).
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 SALUS hat für ihre Leistungen keinen Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden, sondern gegenüber dem vermittelten Versicherungsunternehmen, sofern im Verhältnis zum Kunden keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung vereinbart wurden. Im Zweifelsfall steht SALUS für seine Leistungen ein angemessenes Entgelt zu.
5.2 Sollte mit dem Kunden die Verrechnung von Leistungen auf Honorarbasis vereinbart werden, so richtet sich die Honorarhöhe nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Im Zweifelsfall gebührt SALUS für ihre Leistungen jedenfalls ein angemessener Stundensatz. SALUS ist insbesondere dann berechtigt, ein Stundensatzhonorar für ihre Leistungen in Rechnung zu stellen, wenn für den Kunden Bestand-, Polizzenanalysen oder Konzepterstellungen erfolgen, ohne dass es in der Folge zu einer Beauftragung oder Folgebeauftragung kommt. Überdies kann SALUS reine Beratungsleistungen in Rechnung stellen, wenn die den Gegenstand der Beratung bildenden Verträge nicht über SALUS eingedeckt wurden, in welchem Fall auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden kann.
5.3 Zur Verrechnung gelangen die mit dem Kunden vereinbarten, mangels einer Vereinbarung die am Tag der Beauftragung gültigen Preise. SALUS ist berechtigt, ihre Preise entsprechend anzupassen, falls sich ihre Kosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelung in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse respektive andere, für die Preiskalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, verändern.
5.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vorab Abweichendes vereinbart wird, wird SALUS ausschließlich über Vorauszahlung des Kunden tätig.
5.5 Sollte die Zahlung im Einzelfall trotz erfolgter Leistung noch nicht bei SALUS eingegangen sein, so werden Verzugszinsen iHv 12-Monats-Euro Short-Term Rate (€ STR) + 8 Basispunkten ab Fälligkeit (das ist der Tag der Beauftragung) vereinbart.
5.6 Von SALUS eingeräumte Rabatte, Boni, Skonti oder sonstige Zahlungsabzüge werden hinfällig, wenn der Kunde mit einer Zahlung an SALUS in Verzug gerät.
5.7 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist SALUS berechtigt, sämtliche nicht fälligen Forderungen fällig zu stellen und sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung nicht ausgeschlossen. SALUS ist berechtigt, sich zur Einbringung von Außenständen eines Rechtsanwaltes zu bedienen, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten sind unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifgesetzes/Einheitssatz vom Kunden zu ersetzen.
5.8 Zahlungen des Kunden gelten ab dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto von SALUS geleistet.
5.9 Mehrere Vertragspartner haften SALUS gegenüber zur ungeteilten Hand.
5.10 Nicht von SALUS stammende Vermerke auf Zahlscheinen werden infolge elektronischer Verarbeitung nicht gelesen und sind daher unwirksam.
5.11 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf angefallene Zinsen, in der Folge auf Mahn- und Rechtsanwaltskosten und schließlich auf das Kapital angerechnet. Zahlungen des Kunden dürfen auch bei anders lautender Widmung auf die älteste Forderung von SALUS angerechnet werden.
6. Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde hat SALUS sämtliche Umstände mitzuteilen, die erforderlich sind, um gegenüber dem Versicherungsunternehmen all jene Interessen wahrzunehmen, die der Kunde selbst vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherungsunternehmen gegenüber hat. Das schließt insbesondere die Information über sämtliche Risiken, sowie die zu versichernden Werte mit ein.
6.2 Sollte der Kunde SALUS unrichtig oder unvollständig informieren, so haftet SALUS nicht für aus diesem Umstand mittelbar oder unmittelbar resultierende Schäden.
6.3 SALUS wird aufgrund der Angaben des Kunden eine Risikoanalyse und in der Folge ein angemessenes Deckungskonzept erstellen oder erstellen lassen, weshalb die wahrheitsgemäße, vollständige Offenlegung sämtlicher das zu versichernde Risiko betreffender Umstände unerlässlich ist. Diese Offenlegungspflicht umfasst erforderlichen Falls auch die Ermöglichung einer Risikobesichtigung durch SALUS vor Ort sowie – insbesondere bei einer Schadensabwicklung – die Beiziehung eines Sachverständigen (vgl Pkt 6.4). Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, SALUS sämtliche für die Versicherungsdeckung allenfalls maßgeblichen Änderungen unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben. Das umfasst insbesondere Adressänderungen, Änderungen des Tätigkeitsbereiches, Auslandstätigkeiten, Wertverluste oder Wertsteigerungen versicherter Objekte, Risikoerhöhungen und alle sonstigen Umstände, die nach allgemeiner Lebenserfahrung Einfluss auf das versicherte Risiko haben könnten.
6.4 Werden insbesondere bei der Versicherungsdeckung oder der Schadensabwicklung Sachverständige beigezogen, so verpflichtet sich der Kunde (sofern die Bezug habende Versicherungspolizze nicht anderes vorsieht), dem vom Versicherungsunternehmen vorgeschlagenen Sachverständigen zuzustimmen und alle zur Gutachtenserstellung erforderlichen Informationen zu erteilen und Formulare auszufüllen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er im Fall eines vorzeitigen Vertragsrücktrittes dazu verpflichtet werden kann, die anteiligen Kosten eines Sachverständigen zu refundieren. Ist der Kunde im Rahmen einer Schadensabwicklung nicht mit dem vom Versicherungsunternehmen vorgeschlagenen Sachverständigen einverstanden und besteht er auf die Beiziehung eines von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen, so hat er die Kosten dieses Sachverständigen selbst zu tragen. SALUS übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Sachverständigen erstellter Gutachten.
6.5 Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass ein Antrag auf Versicherungsdeckung per se noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Der Versicherungsschutz kommt erst mit Annahme des Versicherungsantrages durch das Versicherungsunternehmen zustande. Für diesen Zeitraum besteht die Möglichkeit einer vorläufigen Deckung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Zeit zwischen Antrag und Antragsannahme keine Versicherungsdeckung besteht, sofern er keine vorläufige Deckung beantragt.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln nach Maßgabe der nachstehenden Konkretisierungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Leistungsempfang.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich, längstens jedoch binnen einer Woche nach Leistungsempfang bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich bei SALUS geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Zahlungen.
7.3 Der Kunde hat SALUS die Möglichkeit einzuräumen, den behaupteten Mangel zu prüfen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird explizit ausgeschlossen. Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der von SALUS erbrachten Leistungen gelten vorweg als genehmigt. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Mängel, die durch nicht dem Ingerenzbereich von SALUS zuzuordnende Umstände entstehen.
7.4 Dem Kunden steht zur Mangelbehebung ein Verbesserungs- oder Austauschanspruch zu, wobei das Wahlrecht im ausschließlichen Ermessen von SALUS liegt. Eine Verbesserung oder ein Austausch lösen die Gewährleistungsfrist nicht neuerlich aus, diese wird auch nicht verlängert. Bei Teilleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Erbringung der jeweiligen Teilleistung.
7.5 Sollte eine Mangelbehebung durch den von SALUS gewählten Gewährleistungsbehelf nicht möglich sein, so steht dem Kunden hinsichtlich der vom Mangel betroffenen (Teil)Leistung das Recht auf Preisanpassung zu.
7.6 SALUS haftet – soweit gesetzlich zulässig – dem Kunden gegenüber nur für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verschuldete Sachschäden. Sämtliche Ersatzansprüche sind mit der Deckungssumme der gesetzlich vorgesehenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden und entgangenen Gewinn des Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Sofern der Kunde Schadenersatzansprüche gegen SALUS erhebt, ist er in Bezug auf die Verursachung wie auch in Bezug auf ein allfälliges Verschulden von SALUS beweispflichtig. Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Leistungserbringung.
7.7 SALUS haftet nicht für Ausfälle seiner Internetpräsenz. Ebenso wenig haftet SALUS für Schäden, die auf technische (einschließlich elektronische) Fehler eines allfälligen Online-Angebotes zurückzuführen sind.
7.8 Eine Haftung für Schäden, die durch eine unbefugte Benutzung des Kundenpassworts entstehen, wird ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten.
7.9 Eine Haftung ist darüber hinaus für alle Arten von Risiken ausgeschlossen, über deren Bestand der Kunde im Rahmen des Beratungsgespräches aufgeklärt wurde.
8. Allfälliges
8.1 Erfüllungsort ist der Sitz von SALUS.
8.2 Österreichisches Recht ist anwendbar.
8.3 Sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehende Streitigkeiten fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und der darüber hinaus getroffenen weiteren Vereinbarungen undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und der weiteren Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien kommen überein, dass die dem Parteiwillen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommende durchführbare und zulässige Bestimmung als vereinbart gilt.
8.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Versand von E-mails erfüllt dieses Schriftlichkeitserfordernis. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.
8.6 Die Irrtumsanfechtung wird einvernehmlich ausgeschlossen.
8.7 SALUS ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern und auf ihrer Website (www.salus-insurance.at) zu veröffentlichen. SALUS informiert den Kunden einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt über solche Änderungen. Die Änderungen der AGB treten in Kraft, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats ab Information den vorgenommenen Änderungen schriftlich widerspricht.
8.8 Druckfehler, Irrtümer oder technische Änderungen bleiben seitens SALUS ausdrücklich vorbehalten.
8.9 Sollte der Kunde diese AGB verletzen und SALUS hiergegen nichts unternehmen, so ist SALUS dessen ungeachtet auch weiterhin berechtigt, von ihren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit vollumfänglich Gebrauch zu machen.